Verbandliches Schutzkonzept inkl. Leitfaden und Verhaltenskodex verabschiedet

27.4.26
Alle Institutionen, die eine Förderung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) erhalten, müssen verpflichtend ein institutionelles Schutzkonzept vorweisen. Dieses hat die BJF-Mitgliederversammlung am 19. April verabschiedet.
Das zentrale Anliegen des BJF ist das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Der BJF tritt für einen respektvollen und grenzachtenden Umgang ein. Wir möchten eine schützende Atmosphäre und Umgebung schaffen, in der sich möglichst alle wohl, gesehen und sicher fühlen können. Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass alle Formen von Grenzverletzungen nicht entstehen; daher versucht der BJF anhand präventiver Maßnahmen diesen entgegenzuwirken. Die eigens dafür gegründete „AG Schutzkonzept“ – bestehend aus Mitgliedern von Geschäftsstelle, Landesverbänden und Vorstand – hat ein verbandliches Schutz- und Fürsorgekonzept inkl. Leitbild und Verhaltenskodex erarbeitet. Zudem gibt es für die Veranstaltungen des BJF – wie Jahrestagung und Werkstatt – eigenständige, spezifische Schutzkonzepte, die jeweils an die örtlichen Begebenheiten und Zielgruppen angepasst sind.
Diese Konzepte können von allen im BJF-Netzwerk für eigenen Veranstaltungen als Vorlage genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Schutzkonzept immer auf Sie und Ihren Veranstaltungsort angepasst werden muss!
Die Konzepte und die damit verbundenen Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und überarbeitet.
Schutzkonzepte zum Download hier:
www.bjf.info/bjf/selbst.htm












