Aufholpaket Kulturelle Kinder- und Jugendbildung
NEU:
im Jahr 2023 fördert Bundesfamilienministerium Projekte von Kindern und Jugendlichen mit dem "Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit".
Alle Infos, Richtlinien und Formulare gibt es unter: www.das-zukunftspaket.de
Finanzielle Unterstützung für den Neustart der Kinder- und Jugendfilmarbeit
Die Bundesregierung hat im Herbst 2021 das "Aufholpaket Kulturelle Kinder- und Jugendbildung" gestartet, mit dem Initiativen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung besonders unterstützt werden sollen, um ihre Arbeit nach der Corona-Pandemie wieder in Schwung zu bringen. Der BJF vergibt diese Mittel im Bereich der Film- und Medienbildung. Noch im Jahr 2021 konnten damt 17 Projekte mit mehr als 80.000 € gefördert werden. Für das Jahr 2022 stehen uns voraussichtlich 250.000 € zur Verfügung. Diese Mittel können ab sofort mit einem sehr einfachen Antragsverfahren beantragt werden.
Was kann gefördert werden?
Das "Aufholpaket Kulturelle Kinder- und Jugendbildung" soll außerschulische (!) Projekte fördern, „die auf konkrete Bedarfe zur Bewältigung von Corona-Folgen für junge Menschen reagieren“. Gefördert werden Projekte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden. Das können Kurse an Wochenenden oder in den Ferien sein, aber auch regelmäßige Kurse (z. B. Filmveranstaltungen, kleine Filmfeste für Kinder bzw. Jugendliche im Dorf oder im Stadtteil, Filmkurse für Kinder bzw. Jugendliche usw., die eigenständig oder in Kooperation mit KiTas, Schulen oder Horten stattfinden, sind förderfähig. Auch bewährte Formate wie Filmcamps eignen sich recht gut für diese Art von Förderung. Weitere Formate sind möglich (siehe unten).
Die Projekte sollen Inklusion, Diversität, Partizipation, Demokratiebildung und ehrenamtliches Engagement von Jugendlichen in der Kulturarbeit fördern. Dazu zählen auch sozialraumbezogene Angebote.
Projektveranstalter*innen können kulturelle Bildungseinrichtungen mit niedrigschwelligen und zugangsoffenen Angeboten sein, mit Fachpersonal, das über erfolgreiche und erprobte Konzepte verfügt, um auf die aktuellen Bedürfnisse von Kindern bzw. Jugendlichen nach der Corona-Pandemie einzugehen.
Gefördert werden zeitlich begrenzte Maßnahmen zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2022.
Förderformate
Kurse können mit bis zu 40.- € je Tag und Teilnehmer*in gefördert werden, dazu 305.- € je Tag und Honorarkraft. Bei auswärtigen Aktivitäten (Fahrten zu Jugendunterkünften) können die Fahrtkosten mit einem Festbetrag von bis zu 60.- € pro Person gefördert werden.
Kleinaktivitäten (z. B. Schnupperangebote im öffentlichen Raum) können mit bis zu 1.000.- € gefördert werden. Hier ist ein Eigenanteil von 10 % erforderlich.
Da bereits viele Anträge eingegangen und die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, haben wir uns entschlossen, positiv begutachtete Projekte mit maximal 8.000 € zu fördern. Dadurch können mehr Projekte an diesem Programm teilnehmen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist ganz einfach:
Anträge für Projekte können hier eingereicht werden: https://bkj.nu/579822
Der BJF prüft die Projekte fachlich und leitet diese dann mit einem Kurzvotum weiter an die BKJ (Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung).
Die BKJ prüft dann die formalen Fördervoraussetzungen (rechnerische Richtigkeit, Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeit), bewilligt die Förderung, zahlt die Mittel aus und prüft schließlich deren korrekte Verwendung.
Bei Fragen ist die BJF-Geschäftsstelle ansprechbar.
(Stand: 6.12.2021)