GEMA: Gesamtvertrags-Vorteile als BJF-Mitglied nutzen!

Tipp: Der BJF-Rahmenvertrag gilt nicht nur für Filme, die aus der BJF-Clubfilmothek entliehen wurden, sondern für alle Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen der BJF-Mitglieder.
15.1.25
Für seine Mitglieder hat der BJF 2019 einen Rahmenvertrag mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abgeschlossen. Zusätzlich zu den 15 % Rabatt der GEMA für nichtgewerbliche Veranstaltungen erhalten BJF-Mitglieder damit einen weiteren Rabatt von 20 % auf die GEMA-Gebühr. Rund 100 BJF-Mitglieder nutzen inzwischen den Rahmenvertrag.
Der Vertrag trägt dazu bei, dass BJF-Mitglieder, die nicht anderweitig an Rahmenverträge (z. B. der Kommunen, Kirchen, Verbände etc.) angeschlossen sind, ebenfalls den Rabatt in Anspruch nehmen können, den die GEMA in solchen Fällen einräumt.
Stand 2024 erhebt die GEMA eine Musiknutzungs-Gebühr bei Filmvorführungen außerhalb gewerblicher Kinos nach dem Tarif T von 1,25 % des Nettokartenumsatzes, mindestens aber 28,20 € bei Vorführungen bis 150 Personen.
Wie können BJF-Mitglieder den BJF-Rabatt aktivieren?
1. Auf der BJF-Clubfilmothek-Website einloggen
2. Unter Konto - "GEMA-Gesamtvertrag" ankreuzen, dass sie die Vorteile des GEMA-Gesamtvertrags in Anspruch nehmen wollen und der BJF-Geschäftsstelle erlauben, ihre Kontaktdaten an die GEMA weiterzugeben.
Hinweis: Die Weitergabe von BJF an GEMA kann einige Tage dauern, aber danach sind Sie bei der GEMA als Rahmenvertrags-Teilnehmer*in registriert.
3. Unter Konto - "GEMA-Gesamtvertrag" - "Anmeldung einzelner, gelegentlicher Filmvorführungen (Tarif T)" finden Sie den Link zum GEMA-Portal, um sich dort zu registrieren. Hierbei geben Sie auch an, dass Sie zum Gesamtvertrag des Bundesverbandes Jugend und Film e.V. gehören.
Wichtig: Ihre Veranstaltung muss vor dem Termin angemeldet werden! Der Filmtitel kann auch im Nachgang noch angegeben werden.
Mehr Infos dazu hier:
bjf.clubfilmothek.de/gema.php